Die Satzung der Stiftung Ludwigskirche durch Urkunde vom 31.07.2013 durch das Saarland anerkannt.

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Erhalts der Ludwigskirche und des umgebenden Platzes, seiner Nutzung durch Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen und die ideelle, materielle und personelle Unterstützung der mit der Ludwigskirche verbundenen Aufgaben. Zur Erfüllung dieses Zweckes soll die Stiftung das Gründungskapital über die Einwerbung von Zustiftungen, Einbringung von Stiftungsfonds, Vermächtnissen und Spenden mehren.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Erhaltung und Pflege der Bausubstanz der Ludwigskirche, der Restaurierung entsprechend den Regelungen des Denkmalschutzes, der Gestaltung des inneren und äußeren Bauwerkes, der Sicherung der Nutzbarkeit des Bauwerks für kirchliche und kulturelle Veranstaltungen sowie Förderung gottesdienstlicher und kultureller Arbeit, der Durchführung von kirchlichen und kulturellen Veranstaltungen in der Ludwigskirche, der wissenschaftlichen Erforschung der Geschichte der Ludwigskirche und Publikation der Arbeitsergebnisse, der Öffnung und Präsentation für den Tourismus sowie der nachhaltigen Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der vorgenannten Zwecksetzungen.

Die Stiftung verfolgt  ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Stiftungsvorstand. Die Tätigkeit in den Stiftungsorganen ist ehrenamtlich. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Das Kuratorium wacht darüber, dass die Arbeit der Stiftung gemäß der Satzung erfolgt.